Zum Inhalt springen

Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Reutlingen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
15.10.2026 1 Ga 10/26

1. Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsbeklagte wird von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG entbunden.

3. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.637,84 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.

15.10.2026 1 Ca 278/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch Kündigung mit Datum vom 23.06.25 zum 31.01.2026 beendet worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 45 %, der Kläger trägt 55 %.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 33.500,00 EUR festgesetzt. 

5. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.

14.10.2026 6 Ca 4/26

1. Der Einspruch gegen das Versäumnisteil- und Kostenschlussurteil vom 15.07.2026 wird verworfen.

2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert beträgt 7.530,00 €.

4. Soweit die Berufung nicht gesetzlich zulässig ist, wird sie nicht zugelassen.

09.10.2026 2 Ca 9/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 23.606,08 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

09.10.2026 2 Ca 45/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.765,- € festgesetzt
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

09.10.2026 2 Ca 27/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.771,46 € festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.