In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Reutlingen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
Datum | Aktenzeichen | Tenor |
---|---|---|
27.01.2023 | 3 Ca 313/21 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der
Beklagten vom 08.12.2021 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten mit sozialer Auslauffrist vom 08.12.2021
aufgelöst worden ist. |
26.01.2023 | 3 Ca 99/22 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.539,82 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit 23.10.2021 zu zahlen. |
26.01.2023 | 1 Ca 268/22 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 34.623,61 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist. |
23.01.2023 | 3 Ga 1/23 | 1. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, dem Verfügungskläger in der Zeit vom 24.01.2023 bis 17.02.2023 Urlaub zu
gewähren. |
19.01.2023 | 3 Ca 59/22 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
18.01.2023 | 6 Ca 188/22 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht aufgrund der Befristung vom 21.07.2021 mit Ablauf des
24.07.2022 beendet ist. |
18.01.2023 | 6 Ca 182/22 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.07.2022 nicht
beendet wird. |
18.01.2023 | 6 Ca 158/22 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei durch die schriftliche Kündigung der
beklagten Partei vom 01.07.2022, zugegangen am 30.06.2022, zum 01.07.2022 nicht aufgelöst worden ist, sondern zu unveränderten
Bedingungen bis zum 14.07.2022 fortbesteht. |