Bitte rufen Sie dienstags bis donnerstags von 08:30 bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 07121 940-3220 an und halten Sie ggf. erforderliche Unterlagen bereit (z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, Krankengeldbescheid). Sie werden sodann einen Termin zur persönlichen Vorsprache erhalten.
Sollten Sie das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich aufsuchen, müssen Sie u.U. mit längerer Wartezeit oder der Vereinbarung eines weiteren Termins rechnen.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Klagvordruck zur Erhebung der Klage zu verwenden. Die Vordrucke finden Sie im Arbeitsgericht, Erdgeschoss vor dem Zimmer der Rechtsantragstelle (Zimmer Nr. 7) oder im Internet (siehe unter „weitere Informationen zur Rechtsantragstelle“). Bitte nehmen Sie zum Ausfüllen der Anträge telefonisch unsere Hilfe in Anspruch.
Bei drohendem Fristablauf, insbesondere bei einem unmittelbar bevorstehenden Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist nach Zugang einer Kündigung, können Sie die Rechtsantragstelle auch außerhalb der angegebenen Tage durch persönliche Vorsprache bzw. unter der obigen Telefonnummer erreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung vornimmt.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle finden Sie hier.
Darüber hinaus steht für verschieden Themenbereiche das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.