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Datum: 24.02.2026
Aktenzeichen: 4 Ca 198/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 28.08.2025 nicht zum
28.02.2026 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verpflichtet den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung als Lagermitarbeiter Verpackerei
weiterzubeschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.000,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.