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Datum: 19.02.2026
Aktenzeichen: 1 Ga 3/26
1. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.140,99 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.