Das Arbeitsgericht Reutlingen übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Reutlingen. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Reutlingen ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiterin des Gerichts ist die Direktorin des Arbeitsgerichts. Sie wird unterstützt von ihrem ständigen Vertreter, der Verwaltungsleiterin und weiteren Verwaltungskräften.