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Datum: 20.02.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 214/25
1. Es wird festgestellt, dass das Verfahren aufgrund des am XXX geschlossenen Vergleichs erledigt ist.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.242,84 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.