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Datum: 20.02.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 360/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 962,98 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.