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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Arbeitsgericht Reutlingen  ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Arbeitsgerichts Reutlingen ( https://arbeitsgericht-reutlingen.justiz-bw.de ).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG

Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:

  • Auf der Startseite oben (Bilder-Karussell) ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird. Außerdem sind die Umschaltelemente nicht barrierefrei bezeichnet.
  • Anforderungen an die Syntaxanalyse
  • Das grafische Element mit dem Pfeilsymbol, welches den Zustand der Hauptmenükategorie (zu- oder aufgeklappt), im Hamburger-Menü in der responsiven Ansicht (z. B. bei einer Fensterbreite mit 320 Pixel) anzeigt, hat bei Tastaturfokus ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund von 1 zu 1.
  • Der Zustand (geöffnet oder geschlossen bzw. reduziert oder erweitert) der Akkordeon-Elemente im Hamburger-Menü werden von Screenreadern nicht erkannt und vorgelesen.
  • Zur Suchfunktion:
    Die programmatische Beschriftung „Zur nächsten Seite“ unterscheidet sich von der visuell sichtbaren Bezeichnung des Elements „Weiter“, mit dem in den Suchergebnissen zur nächsten Seite gesprungen werden kann. 

b) Unverhältnismäßige Belastung

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben:

  • Auf den Seiten „Gerichtsaufbau“ und „Kosten“ können die Tabellen aus Verständlichkeitsgründen nicht barrierefrei dargestellt werden.
  • Barrierefreie pdfs:
    Derzeit sind noch nicht alle PDF-Dateien UA-konform. Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Zum Streitwertkatalog (https://landesarbeitsgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Rechtsprechung/Inhaltsuebersicht) :
Da hier der offizielle Streitwertkatalog der Streitwertkommission dargestellt wird, ist es nicht möglich, die von der Streitwertkommission festgelegte Nummerierung zu ändern bzw. zu ergänzen, oder in den Tabellen Überschriften hinzuzufügen, um die Seite barrierefrei zu gestalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.03.2026 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.03.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? 

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Börsenstr. 6
70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 6685-0

poststelle@lag.justiz.bwl.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten oder die mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.  

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.