In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Reutlingen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 02.04.2026 | 7 Ca 363/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 49.019,05 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 02.04.2026 | 7 Ca 139/25 |
1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom XXX wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beklagten tragen auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.200,00 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 07.04.2026 | 4 Ca 105/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.
|
| 09.04.2026 | 2 Ca 274/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26. September
2025 aufgelöst worden ist. |
| 10.04.2026 | 3 Ca 106/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 30.04.2025 hinaus fortbesteht. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 9.400 Euro festgesetzt. |