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Datum: 29.09.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 449/25

1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin zu 1. 9.069,09 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2025 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger zu 2. 10.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2025 zu bezahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 70 % und die Klägerin Ziffer 1. zu 30 %.

4. Der Rechtsmittelstreitwert wird festgesetzt auf 19.069,09 EUR. 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.