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Datum: 02.04.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 139/25

1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom XXX wird als unzulässig verworfen.

2. Die Beklagten tragen auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.200,00 EUR festgesetzt. 

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.