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Datum: 21.04.2026
Aktenzeichen: 4 Ca 215/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten weder durch die fristlose Kündigung vom 15.09.2025 noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 15.09.2025 aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen bis zur rechtskräftigen Beendigung dieses Rechtsstreits als xxx weiterzubeschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 29.232,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.