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Datum: 21.04.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 121/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Mai 2025 beendet ist, sondern über diesen Zeitpunkt hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.600,00 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.