Datum: 20.12.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 56/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf EUR 15.736,87 festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

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