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Datum: 10.04.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 106/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 30.04.2025 hinaus fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.04.2025 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als XXX weiterzubeschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 9.400 Euro festgesetzt.