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Datum: 25.06.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 339/24
1. Es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xx eine Insolvenzforderung in
Höhe von 1.194.242,40 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 62.823,86 EUR zusteht.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf über 600,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.