Datum: 21.01.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 298/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie auf Führung und Leistung der Klägerin erstreckt.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein endgültiges Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie auf Führung und Leistung des Klägers erstreckt.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 75 %, die Beklagte 25 %. 
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.943,00 Euro festgesetzt. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

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