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Datum: 09.04.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 274/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26. September
2025 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu
unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen xxx weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 20 % und die Beklagte 80 % zu tragen.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird hinsichtlich des Streitgegenstandes der vorläufigen Weiterbeschäftigung auf 3.219,00 EUR
festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.