Datum: 17.12.2024

Aktenzeichen: 2 Ca 261/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.07.2024 zum 31.01.2025 endet, sondern darüber hinaus fortbesteht.
2. Im Übrigen (VVeiterbeschäftigungsantrag) wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen. 
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 75 %, der Kläger 25 %. 
5. Der Streitwert wird auf 104.962,90 € festgesetzt. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

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