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Datum: 20.08.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 569/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 24.11.2025 mit Ablauf des 31.12.2025 enden wird.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.302,05 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.