Zum Inhalt springen

Datum: 03.04.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 386/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 02.09.2024 nicht beendet wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Mechaniker weiterzubeschäftigen, längstens jedoch bis zum 30.06.2025.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.418,04 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.


Artboard Copy