Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 1 Ca 362/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, die gegenüber der Klägerin unter dem 27.09.2023 ausgesprochene Abmahnung aus den Arbeitspapieren der Klägerin zu entfernen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.400,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.

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