Persönliches
Frau Dr. Robrecht wurde 1975 in Freiburg im Breisgau geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Nach dem Abitur in Göttingen studierte sie von 1994 bis 2000 Rechtswissenschaften in Freiburg und Aberdeen und absolvierte das Referendariat von 2000 bis 2002 in Freiburg. Nach einer Tätigkeit als Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht, Universität Freiburg, trat Frau Robrecht im Jahre 2003 in die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. 2008 erfolgte die Promotion zu einem arbeitsrechtlichen Thema (Universität Freiburg). Nach erstinstanzlicher richterlicher Tätigkeit in Freiburg, Villingen-Schwenningen, Offenburg und Stuttgart und nach vertretungsweisen Abordnungen an das Arbeitsgericht Reutlingen ist sie seit Juli 2020 ständig dem Reutlinger Gericht zugewiesen. Dem ging eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg voraus. Wie bereits am Arbeitsgericht Stuttgart ist Frau Robrecht in Reutlingen auch als Güterichterin tätig.
Am 15.08.2023 wurde Frau Dr. Robrecht zur Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen ernannt. Sie folgt damit Dr. Betina Rieker nach, die zum 04.04.2023 als Präsidentin an die Spitze des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg gerückt war.