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Datum: 03.09.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 538/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.11.2025 mit Ablauf des 30.06.2026 enden wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens als Logistikmitarbeiter weiterzubeschäftigen.
3. Der Antrag der Beklagten, die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils auszuschließen, wird zurückgewiesen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.588,00 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.