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Datum: 31.07.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 366/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für Mai 2025 in Höhe von 2.600,00 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.06.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für Juni 2025 in Höhe von 2.600,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.07.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für Juli 2025 in Höhe von 2.600,00 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.08.2025 zu bezahlen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 7.800 Euro festgesetzt. 
5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.