Ehefrau des Bürgermeisters klagt gegen Gemeinde

Datum: 04.02.2013

Kurzbeschreibung: 

In dem beim Arbeitsgericht Reutlingen anhängigen Rechtsstreit geht es um die Frage, in welchem Umfang eine Arbeitnehmerin während ihrer Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei ihrem Arbeitgeber aufnehmen kann.

Die Arbeitnehmerin, die seit dem Jahre 1993 bei der beklagten Gemeinde beschäftigt ist, ist die Ehefrau des Bürgermeisters jener Gemeinde. Mit ihrem Antrag begehrt sie eine Teilzeittätigkeit als Amtsleiterin im Umfang von maximal 30 Wochenstunden innerhalb ihrer Elternzeit. Die beklagte Gemeinde steht dem Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Sie ist jedoch der Auffassung, die Klägerin habe keinen Anspruch darauf, als Amtsleiterin beschäftigt zu werden, da sie diese Position zu keiner Zeit inne gehabt habe. Sie ist lediglich bereit, die Klägerin als Sachgebietsleiterin zu beschäftigen.

In dem am Montag, den 04.02.2013 stattgefundenen Gütetermin konnte zwischen den Parteien eine Einigung nicht erzielt werden. Der Vertreter der Gemeinde erklärte im Termin nochmals deren Bereitschaft, die Klägerin mit Aufgaben zu betrauen, die ihrer bisherigen Entgeltgruppe entsprechen. Die Klägerin blieb weiterhin bei der Ansicht, dass dies nur durch Übertragung einer Amtsleiterposition möglich sei.

Der Rechtsstreit wird nun in einem noch zu bestimmenden Kammertermin fortgesetzt.

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