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Datum: 07.07.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 187/25

 

1.    Das Versäumnisurteil vom 07.04.2026 wird aufgehoben. 

2.    Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis

nicht aufgrund der im Arbeitsvertrag/Änderungsvertrag vom xx.xx.xxxx vorgesehenen Befristungsabrede zum xx.xx.xxxx geendet hat. 

3.    Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.07.2025 hinaus arbeitsvertragsgemäß im Bereich x , bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Befristungskontrollverfahrens

weiterzubeschäftigen.

4.    Der Kläger trägt die durch seine Säumnis entstandenen Kosten, die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 

 5.    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.826,08 Euro festgesetzt. 

 6.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.