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Datum: 02.04.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 363/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 49.019,05 EUR festgesetzt. 

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.