Zum Inhalt springen

Datum: 12.03.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 344/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 05.08.2025 nicht geendet hat.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 05.08.2025 enden wird.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Proficient Key Account Manager im Vertrieb weiter zu beschäftigen.

5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 22.400,00 EUR festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.