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Datum: 10.03.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 132/25

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.776,85 Euro festgesetzt.

4.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.