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Datum: 29.01.2026

Aktenzeichen: 1 Ga 2/26

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 

2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 270.000,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.