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Datum: 28.01.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 149/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für den Monat Oktober 2024 in Höhe von 2.329,03 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 05.11.2024 zu bezahlen.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch eine Kündigung vom 29.10.2024 geendet hat, sondern bis zum 31.12.2024 fortbestanden hat.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte trägt 57 %, der Kläger 43 % der Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert beträgt 17.529,03 €.
6. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zulässig ist.