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Datum: 27.01.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 148/25

1.    Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung nicht endet.

2.    Die Beklagte wird verurteilte, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

3.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.    Der Kläger trägt 1/5 und die Beklagte 4/5 der Kosten des Rechtsstreits.

5.    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.690,00 Euro festgesetzt.

6.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.