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Datum: 19.01.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 14/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 17.12.2024 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

2. Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten vom 03.02.2025, mit der dem Kläger die Tätigkeit ab dem 15.02.2025 als Global Engineering Specialist" zugewiesen worden ist, unwirksam ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als „Manager Plant Engineering" zu beschäftigen.


4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Geschäftsjahr 2024 eine weitere variable Vergütung, in Höhe von 1.730,56 Euro, zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2025.


5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 44.447,94 Euro festgesetzt.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht bereits gesetzlich zugelassen ist.