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Datum: 08.01.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 205/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch Kündigung mit Datum vom 17.04.2025 zum 31.07.2025 beendet worden ist.

2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 73 %, die Beklagte trägt 27 %.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.422,97 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.