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Datum: 27.03.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 350/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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