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Datum: 27.03.2025
Aktenzeichen: 3 Ca 350/24
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.