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Datum: 20.02.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 420/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.227,95 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2024 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, über die Tantieme der Klägerin im Jahre 2023 Abrechnung zu erteilen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 22.427,95 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.