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Datum: 16.01.2025
Aktenzeichen: 1 Ca 293/24
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.07.2024 zum 31.01.2025 aufgelöst wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das Arbeitsverhältnis wird auf den Antrag der Beklagten zum 31.01.2025 aufgelöst. Die Beklagte wird verurteilt, an den
Kläger eine Abfindung in Höhe von 300.000,00 EUR brutto zu bezahlen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils 50 %.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 99.882,36 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.