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Datum: 20.12.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 68/24
1. Der Antrag der Klägerin, die Beklagte zu verurteilen, die Richtigkeit der Auskunft an Eides statt zu versichern, wird
abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Streitwert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.