Klage einer Mitarbeiterin gegen die Stadt Tübingen (auf Schmerzensgeld und Schadensersatz)

Datum: 09.11.2022

Klage einer Mitarbeiterin gegen die Stadt Tübingen (auf Schmerzensgeld und Schadensersatz)

Das Arbeitsgericht Reutlingen verhandelte am 08.11.2022 unter Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Adebahr die Klage einer Mitarbeiterin gegen die Stadt Tübingen. Die Klägerin hatte sich 2021 auf eine Stelle im Sekretariat des Oberbürgermeisters der Stadt beworben und diese nicht erhalten. Sie verlangt nun Schmerzensgeld und Schadensersatz.

In der Güteverhandlung am 08.11.2022 wurde der Fall mit den Parteien erörtert. Eine gütliche Einigung konnte nicht gefunden werden.

Kammertermin bestimmte das Gericht auf Donnerstag, den 26.01.2023, um 11:00 Uhr.
Auch dieser Termin findet im Arbeitsgericht Reutlingen, Saal 1, statt.

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