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Barrierefreiheitserklärung

Das Arbeitsgericht Reutlingen  ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Arbeitsgerichts Reutlingen ( https://arbeitsgericht-reutlingen.justiz-bw.de ).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:

  • Auf der Startseite oben (Bilder-Karussell) ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird. Außerdem sind die Umschaltelemente nicht barrierefrei bezeichnet.

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben:

  • Veröffentlichung von Informationen in „Gebärdensprache“
  • Auf den Seiten „Gerichtsaufbau“ und „Kosten“ können die Tabellen aus Verständlichkeitsgründen nicht barrierefrei dargestellt werden.
  • Barrierefreie pdfs:
    Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Zum Streitwertkatalog (https://landesarbeitsgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Rechtsprechung/Inhaltsuebersicht) :
Da hier der offizielle Streitwertkatalog der Streitwertkommission dargestellt wird, ist es nicht möglich, die von der Streitwertkommission festgelegte Nummerierung zu ändern bzw. zu ergänzen, oder in den Tabellen Überschriften hinzuzufügen, um die Seite barrierefrei zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.01.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.01.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, können Sie uns dies gerne mitteilen:

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Börsenstr. 6
70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 6685-0

poststelle@lag.justiz.bwl.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldung und Kontaktangaben dieser Erklärung.

Falls das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftrage der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / 279-3360

poststelle@bfbmb.bwl.de

Weitere Infos der Landes-Behindertenbeauftragten

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Benutzungshinweise

Schriftgröße 

Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.

Download von Dateien

Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader ( http://get.adobe.com/de/reader ).

Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Navigationsmöglichkeiten

Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten.

Alternativ kann die Navigation mit der Tastatur erfolgen:
Die Hauptmenüelemente können mit der Tabulatortaste erreicht werden. Sie können entweder mit der Entertaste die Seite des Hauptmenüelements oder mit der Leertaste das Untermenü des Hauptmenüs öffnen. Die Auswahl des Untermenüs kann dann wieder mit der Tabulatortaste erfolgen. Das ausgewählte Untermenü wird mit der Entertaste geöffnet.

Suche

Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol.
Wenn Sie direkt auf das Lupe-Symbol klicken, gelangen Sie zur erweiterten Suche.

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