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Mitbestimmungsorgane
Beim Arbeitsgericht Reutlingen ist
ein örtlicher Personalrat gebildet. Der
Personalrat hat die Aufgabe, die Belange der Bediensteten im Rahmen
des Personalvertretungsgesetzes zu vertreten.
Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die
Aufgabe, die Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes zu
überwachen. Sie wirkt bei allen personellen, sozialen und
organisatorischen Fragen mit, die die Belange der
Beschäftigten betreffen.