Suchfunktion
Hausverfügung vom 05.05.2020
Datum: 05.05.2020
Gemäß Hausverfügung vom 05.05.2020 besteht im gesamten Öffentlichkeitsbereich des
Arbeitsgerichts Reutlingen bis auf Weiteres eine Verpflichtung zur Verwendung eines
Mund-Nasen-Schutzes. In den Sitzungssälen entscheiden die jeweiligen Vorsitzenden über die
Verpflichtung zur Verwendung von Masken.
Um Beachtung wird gebeten.