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Justizminister Guido Wolf besucht Arbeitsgericht Reutlingen
Datum: 16.04.2019
Guido Wolf: „Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz.“
Justizminister Guido Wolf hat am Dienstag (16. April 2019) gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Dr. Eberhard Natter, das Arbeitsgericht Reutlingen besucht. Vor Ort informierten sie sich aus erster Hand bei Arbeitsgerichtsdirektorin Dr. Betina Rieker und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts über die Arbeit mit der elektronischen Akte. Hintergrund des Besuchs war, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg seit kurzem die erste vollständig digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in Deutschland ist.
Minister Guido Wolf sagte: „Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz. Baden-Württemberg ist damit seiner Vorreiterrolle abermals gerecht geworden“. Die elektronische Akte leiste einen großen Beitrag für eine effiziente Arbeit der Justiz und komme damit auch den Bürgerinnen und Bürgern zustatten. „Anträge und andere Schreiben können rein elektronisch bei Gericht eingereicht werden, die vollelektronische Übermittlung und Bearbeitung von Daten beschleunigt die Verfahren. Alles das erleichtert den Rechtschutzsuchenden den Zugang zu Gericht und wird auch zu kürzeren Verfahrensdauern beitragen.“
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter sagte: „In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestand eine besondere Aufgeschlossenheit für die Einführung der elektronischen Akte, weil wir aus unserer täglichen Arbeit wissen, dass sich der technische Wandel in Wirtschaft und Verwaltung nicht aufhalten lässt. Es war unser Bestreben, von Anfang an bei der Entwicklung der elektronischen Akte in der Justiz mitzuwirken. Die elektronische Akte soll ein Arbeitsmittel werden, das für die Belange der Justiz maßgeschneidert ist.“
Besonders augenfällig werden die Vorteile der elektronischen Akte in den mündli-chen Verhandlungen: Alle Sitzungssäle sind mit großen Bildschirmen ausgestattet, auf denen die Richterinnen und Richter Dokumente anzeigen können. Ebenso können dort Inhalte juristischer Datenbanken angezeigt oder Vergleichsvereinbarungen gemeinsam entworfen werden. Hierdurch wird der Ablauf der mündlichen Verhandlung vereinfacht und die Qualität der juristischen Arbeit weiter verbessert.
Darüber hinaus ermöglicht die elektronische Akte neue Formen der Heimarbeit, was auch die
Familienfreundlichkeit der Justiz weiter verbessert. Die jederzeitige Verfügbarkeit der elektronischen Akte macht das zeitweise
Arbeiten im Homeoffice ohne weiteres möglich. Guido Wolf: „Die elektronische Akte gibt uns die Flexibilität, die wir als
attraktiver Arbeitgeber für moderne Arbeitsmodelle brauchen. Beispielsweise trägt die Heimarbeit zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie bei.“
Weitere Informationen:
In der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg sind derzeit 360 Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger sowie Servicekräfte tätig. Sie bearbeiten jährlich rund 38.000 Verfahren.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwälte und Behörden aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben ihre Schriftsätze elektronisch bei Gericht einreichen. Rechtzeitig vorher soll die elektronische Akte bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt werden. Spätestens im Jahr 2026 müssen bundesweit alle Gerichte mit der elektronischen Akte ausgestattet sein.
Weitergehende Informationen sind der ergänzenden Medienmitteilung des Landesarbeitsgerichts zur Medienmitteilung des Justizministeriums vom 16. April 2019 zu entnehmen.