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Herzlich willkommen beim Arbeitsgericht Reutlingen!
Ich freue mich über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in einem besonderen Maß durch ihre Praxis- und Bürgernähe geprägt. Es ist dementsprechend unser Anliegen, Sie über unsere tägliche Arbeit zu informieren und damit einen Beitrag zur besseren Verständlichkeit des Arbeitsrechts und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu leisten.
Das Arbeitsgericht Reutlingen entscheidet mit seinen derzeit fünf Kammern über erstinstanzliche Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Beziehungen und damit zusammenhängende Fragen. Ziel des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist es, den Parteien in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zu einer gütlichen Einigung oder gerichtlichen Entscheidung zu verhelfen. Unsere örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Landkreise Reutlingen und Tübingen sowie den Zollernalbkreis.
Auf unserer Homepage finden Sie viele Informationen, die Ihnen den Zugang zum Gericht erleichtern sollen. Wir wollen Sie über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Geschäftsverteilung unseres Arbeitsgerichts sowie den Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens unterrichten. Unter dem Stichwort "Service" finden Sie zahlreiche praktische Hinweise – egal ob Sie als Parteien, Zeugen oder Besucher an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. In der Rubrik „Rechtsprechung“ erhalten Sie Zugriff auf eine Entscheidungsdatenbank mit anonymisierten Entscheidungen der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sowie aktuelle Sitzungsergebnisse. Im Bereich „Aktuelles“ finden Sie schließlich Kontakte für Medienanfragen und in Fällen mit besonderem Öffentlichkeitsinteresse aktuelle Mitteilungen.
Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wiebke Robrecht
Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen
Lebenslauf
Den Lebenslauf der Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen können Sie hier aufrufen.