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Datum: 11.11.2024
Aktenzeichen: 7 Ca 48/24
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.150,00 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.