In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 04.02.2026 | 29 Ca 5079/25 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten zu 1) im Schreiben vom 23.07.2025 zum 31.10.2025 nicht beendet wird. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten zu 1) im Schreiben vom 28.07.2025 zum 31.10.2025 nicht beendet wird. 3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens die Klägerin in der Funktion als „Referentin Qualitätsmanagement“ weiter zu beschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten. 5. Der Streitwert wird auf 9.660,00 Euro festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 04.02.2026 | 20 Ca 1145/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, € 722,47 netto (Lohn Dezember 2024) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2025 an die Klägerin zu zahlen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 6 % und die Beklagte 94 % zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf € 722,47 festgesetzt. 4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen. |
| 03.02.2026 | 3 Ca 5384/25 |
Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025 beendet worden ist. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 21.582,80 EUR festgesetzt. |
| 03.02.2026 | 7 Ca 7116/25 |
Urteil 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.661,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5,0 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 14.11.2025 hieraus zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 5.661,60 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 29.01.2026 | 8 Ca 369/24 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten
vom 31.07.2024, der Klägerin zugegangen am 31.07.2024, aufgelöst worden ist. |
| 29.01.2026 | 28 Ga 5/26 |
Versäumnisurteil 1. Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, das Fahrzeug, Jeep Avenger, Farbe Schwarz (Volcano Black), 2. Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Fahrzeugschlüssel und den Fahrzeugschein für das in Ziffer 1 3. Der Verfügungsbeklagte trägt 90 %, die Verfügungsklägerin 10 % der Kosten des Rechtsstreits |
| 29.01.2026 | 28 Ca 5121/25 |
Versäumnisurteil 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.814,75 EUR brutto abzüglich gezahlter 2.689,35 EUR brutto 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.606,25 EUR brutto abzüglich gezahlter 2.479,99 EUR brutto 3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.710,50 EUR brutto abzüglich gezahlter 1.415,47 EUR brutto 4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.606,25 EUR brutto als Vergütung für den Monat April 5. Der Beklagte trägt 75 %, der Kläger 25 % der Kosten des Rechtsstreits. |
| 28.01.2026 | 13 Ca 188/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom
24.04.2025 nicht aufgelöst worden ist. |
| 28.01.2026 | 13 Ca 144/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2025 nicht
aufgelöst wird. |
| 28.01.2026 | 13 Ca 481/24 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 23.12.2024 nicht
aufgelöst worden ist. |
| 28.01.2026 | 29 BV 156/25 |
Beschluss Der Antrag wird zurückgewiesen. |
| 27.01.2026 | 27 Ca 51/25 |
Beschluss: Urteil: |
| 27.01.2026 | 27 Ca 49/25 |
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
04.02.2025 nicht beendet wurde. |
| 27.01.2026 | 7 Ca 5559/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung |
| 27.01.2026 | 7 Ca 5250/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis |
| 27.01.2026 | 7 Ca 5249/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis |
| 23.01.2026 | 14 Ca 4209/25 |
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis |
| 23.01.2026 | 14 Ca 4525/25 |
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis |
| 22.01.2026 | 22 Ca 5890/25 |
Urteil1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 19.08.2025 nicht aufgelöst wird. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 19.08.2025 zum 30.09.2025 nicht aufgelöst wird. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.09.2025 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Schichtleitung Front Office & Night Auditor in Sindelfingen weiter zu beschäftigen. 4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Der Streitwert wird auf 12.600,- € festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 22.01.2026 | 28 Ca 808/25 |
Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 22.01.2026 | 28 Ca 4321/25 |
Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 13 BV 4/25 |
Die Anträge werden abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 1598/24 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 845/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 844/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 843/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 20.01.2026 | 21 Ca 6117/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 25. November 2024 nicht
aufgelöst worden ist. |
| 20.01.2026 | 12 Ca 813/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch |
| 20.01.2026 | 3 Ca 4780/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 17.884,44 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.01.2026 | 3 Ca 4688/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 43.052,94 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.01.2026 | 3 Ca 5466/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 11.846,15 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |