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Datum: 01.10.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 8251/25
2. Versäumnisurteil
1. Der Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil vom 03.02.2026, Az. 28 Ca 8251/25, wird verworfen.
2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 2.792,20 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.