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Datum: 20.10.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 402/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Lohn für Juli 2025 in Höhe von EUR 3.431,66 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz seit 05.08.2025 zu bezahlen. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von EUR 3.325,98 brutto zu bezahlen. 

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 24 %, der Beklagtenseite zu 76 % auferlegt. 

5. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 8.865,28.