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Datum: 04.02.2026

Aktenzeichen: 20 Ca 1145/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, € 722,47 netto (Lohn Dezember 2024) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2025 an die Klägerin zu zahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 6 % und die Beklagte 94 % zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf € 722,47 festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.